|
|
 |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) |
Ich, Peter Baum, im
weiteren Text "PB" genannt, biete auf den Internetseiten der Domain
www.top-mallorca-ferienwohnungen.de im weiteren Text 'Internetseiten' genannt,
die Vermittlung von Mietverträgen zwischen den Eigentümern,
Vermietern oder Verwaltern der Ferienobjekte, im weiteren Text
'Eigentümer' genannt und den Anmeldenden und eventuellen Mitreisenden, im
weiteren Text 'Mieter' genannt, an.
PB hat daher nur die Stellung eines
Vermittlers zwischen Mieter und Eigentümer. Weitere Leistungen bietet PB
weder über die Internetseiten noch in irgendeiner anderen Form an. Diese
Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen werden im Falle der Buchung, soweit
wirksam und nicht anders schriftlich vereinbart, Inhalt des
Vermittlungsvertrages und betreffen ebenso das Vertragsverhältnis zwischen
Mieter und Eigentümer, welches durch die Vermittlung von PB in Kraft
tritt.
1. Buchung Eine Buchung bedarf immer einer
schriftlichen (per e-Mail) Willenserklärung des Mieters. Die Buchung wird
von PB per e-Mail bestätigt und basiert ausschließlich auf der
Beschreibung des Ferienobjektes auf den Internetseiten oder auf ergänzende
Informationen per e-Mail. Die Buchung wird erst mit der geleisteten Anzahlung
(siehe Punkt 2. Zahlung) rechtsverbindlich. Die Buchung wird immer im Namen des
Eigentümers von PB bestätigt. Sie gilt für den angemeldeten
Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Der Bezug
des Mietobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00
Uhr. Am Abreisetag muss das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis
spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.
2. Zahlungen Vor
Mietbeginn ist eine Anzahlung an PB zu überweisen. Die Anzahlung ist aus
der Buchungsbestätigung ersichtlich und beträgt ca. 10% vom
Gesamtpreis der Buchung. Da PB die Ferienobjekte nicht länger als 5 Tage
reservieren kann, ist der Überweisungsbeleg innerhalb dieser Zeit nach der
schriftlichen Willenserklärung per e-Mail an PB zu senden. Geht die
Anzahlung, beziehungsweise der Überweisungsträger, nicht innerhalb
dieser Frist bei PB ein, ist PB berechtigt im Namen des Eigentümers von
dem Vertrag zurückzutreten. Da auch in der Buchungsbestätigung
explizit auf diesen Punkt hingewiesen wird, ist eine Mahnung oder Fristsetzung
für den Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.
Gegebenenfalls ist PB berechtigt Stornogebühren, gemäß
Punkt 4. Rücktrittsrecht, im Namen des Eigentümers zu verlangen. Die
Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der
bereits geleisteten Anzahlung, wenn nicht anders vereinbart, in bar vor der
Einweisung am ersten Belegungstag des Ferienobjektes.
Die auf den
Internetseiten angegebene einmalige Servicepauschale enthält, wenn nicht
anders angegeben, alle weiteren Nebenkosten des Ferienobjektes, wie z.B.
Strom-, Gas-, Heiz-, Kühl- und Wasserkosten, den persönlichen
Ansprechpartner, Gärtner, Handtücher, Wäsche- und
Endreinigungskosten, etc. und wird ebenfalls in bar vor der Einweisung am
ersten Belegungstag entrichtet. Zur Vereinfachung ist diese Servicepauschale
aber bereits in dem, von PB in der Buchungsbestätigung angegebenen,
Gesamtpreis enthalten.
Insoweit die Zahlung der in der
Buchungsbestätigung aufgeführten Gesamtsumme nicht vollständig
bezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf den Bezug des Ferienobjektes oder
eventuell anderer vertraglicher Leistungen.
PB ist
Inkassobevollmächtigt für alle Zahlungen an den Eigentümer. Dies
gilt auch für Kautionen, Stornozahlungen, Schadenzahlungen, etc.
3. Kaution Bei der Einweisung durch den persönlichen
Ansprechpartner ist, neben der Restzahlung der vereinbarten Summe und der
Servicepauschale, eine Kaution zu entrichten. In der Buchungsbestätigung
wird die Höhe der Kaution angegeben und wird somit Vertragsbestandteil.
Die Kaution ist vor Ort an den Eigentümer, beziehungsweise an den
persönlichen Ansprechpartner, in bar zu entrichten.
Der
Eigentümer, bzw. der in dessen Auftrag handelnde Betreuer, ist berechtigt,
Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung, bei denen
begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen
Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich
entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Die Kaution wird, sobald das
Ferienobjekt dem Eigentümer oder dem persönlichen Ansprechpartner
vertragsgemäß übergeben wurde und keine Schäden entstanden
sind, bei am letzten Buchungstag zurückerstattet. PB hat bezüglich
der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.
4. Rücktrittsrecht Es besteht kein gesetzliches
Rücktrittsrecht gegenüber den Vermietern/Eigentümern von
Ferienobjekten. Im Falle eines Rücktritts kann PB im Namen des
Eigentümers diese pauschalen Rücktrittsgebühren verlangen:
· Bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25% der Mietsumme · Bis
60 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietsumme · Bis 30 Tage vor
Mietbeginn: 75% der Mietsumme · Bis 10 Tage vor Mietbeginn: 90% der
Mietsumme
Bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen werden
ebenfalls 90% der Mietsumme und der Aufwand des persönlichen Betreuers
für die Vorbereitung des Ferienobjektes berechnet. Bei einigen
Ferienobjekten, wie zum Beispiel luxuriösen Ferienwohnungen, Villen oder
großen Ferienhäusern kann der Aufwand bis zu 50% der
Servicepauschale betragen. PB behält es sich vor, ggf. eine
Bearbeitungspauschale von nicht mehr als 40,- zu erheben. Der Nachweis eines
geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte beachten Sie, dass es
verschiedene Versicherungsarten, wie z.B.
Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseversicherung,
Reiseabbruchversicherung, gibt. In jedem Fall eines Rücktritts ist der
Mieter berechtigt einen Ersatzmieter zu präsentieren, welcher den Vertrag
mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Sollten vertragswesentliche
Umstände bei der Ersatzperson nicht gegeben sein oder vertragliche
Vereinbarungen nicht entsprechen, kann PB oder der Eigentümer die
Übernahme des Vertrages verweigern.
Grundsätzlich ist eine
Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt nur nach vorheriger
Vertragsauflösung zu den oben genannten Rücktrittsgebühren und
gleichzeitiger Buchung eines anderen Ferienobjektes möglich.
Änderungswünsche des Mieters nach Abschluss des Vertrages
hinsichtlich Buchungszeitraum, Buchungsdauer und eventuell gebuchter
Zusatzleistungen wie zum Beispiel Babybetten, Hochstühle oder
Zustellbetten, können nur mit Zustimmung des Eigentümers realisiert
werden. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.
Falls durch diese Änderungswünsche Zusatzkosten anfallen, wird PB den
Mieter vor der Änderung darüber informieren. Die Zusatzkosten sind zu
100% vom Mieter zu zahlen.
Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge
bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PB,
in Vertretung des Eigentümers, als auch der Mieter den Vertrag
kündigen. Ist die Nutzung des Ferienobjekts aufgrund höherer Gewalt
oder wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies
erfordern, nicht möglich, ist PB berechtigt ein vergleichbares
Ersatzobjekt in der gleichen oder höheren Preiskategorie zur
Verfügung zu stellen. Ist kein Ersatzobjekt vermittelbar oder lehnt der
Mieter die alternativ angebotenen Mietobjekte ab, so werden bereits erfolgte
Zahlungen, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen,
zurückbezahlt. Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen, die ihm
vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere
infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von PB zu vertretenden
Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer
bezahlt an den Mieter jedoch die Beträge zurück, die er aus einer
eventuellen anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes erzielt. PB, in
Vertretung des Eigentümers, kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
auch nach Belegungsbeginn kündigen:
a. Wenn der Mieter oder ein
Mitreisender mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet.
b. Wenn
der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende
Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder
gefährdet.
c. Wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vertraglich
vereinbarte Restsumme des Mietpreises und die Servicepauschale zahlt oder die
vereinbarte Kaution hinterlegt.
Wird der Vertrag aus oben genannten
Gründen gekündigt, so behält der Eigentümer den Anspruch
auf den Gesamtpreis. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer
anderweitigen Belegung des Ferienobjektes erlangt.
5. Schäden
und Mängel Der Mieter und gegebenenfalls seine Mitreisenden haben
das Ferienobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist
verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden
Schäden sofort nach dem Entstehen, wie in Punkt 6. Mängelanzeige
beschrieben, zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm
oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter ist
aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Ferienobjektes zu
überprüfen und falls Mängel oder Störungen vorhanden sind,
diese unverzüglich, ebenfalls wie in Punkt 6. Mängelanzeige
beschrieben, zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Die Gelegenheit
zur Abhilfe ist vom Mieter zu geben und darf nicht verweigert werden.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche
des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag oder gegen den Eigentümer, soweit
PB oder der Eigentümer in der Lage gewesen wären, direkt angemessene
Abhilfe zu schaffen oder durch die Überlassung eines gleichwertigen
anderen Ferienobjektes den Mangel zu beheben.
Wird der Aufenthalt im
Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der
Eigentümer vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so
kann der Mieter den Vertrag mit dem Eigentümer kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels
oder einer solchen Störung aus wichtigem, PB erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der
Eigentümer eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Eigentümer verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.
6. Mängelanzeige
Die persönlichen Ansprechpartner werden in der Regel vom
Eigentümer beauftragt und sind weder bei PB angestellt, noch stehen sie in
einem direktem Vertragsverhältnis zu PB. Daher ist es wichtig, dass bei
Unstimmigkeiten PB vom Mieter über den Sachverhalt informiert wird. Um
Missverständnisse zu vermeiden und damit die Mängelbeseitigung auf
Mallorca fair, nachvollziehbar und vor allen Dingen auch schnell und effizient
geschehen kann, muss die Mängelanzeige durch den Mieter daher
folgendermaßen erfolgen:
a. Sofort nach Entstehen des Mangels
oder des Schadens oder spätestens innerhalb 24 Stunden muss der Mieter den
persönlichen Ansprechpartner, welcher dem Mieter von PB in der
Wegbeschreibung zum Objekt genannt wird, über den Schaden oder den Mangel
informieren. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der persönliche
Ansprechpartner, auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen, nicht erreichbar ist.
In diesem Fall muss der Mieter dann PB stellvertretend für den
persönlichen Ansprechpartner informieren.
b. Bei kleineren
Schäden und Mängeln wird der persönliche Ansprechpartner nach
Sichtung des Mangels oder Schadens den Schaden oder Mangel umgehend beheben
oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den
Maßnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung des persönlichen
Ansprechpartners nicht einverstanden, muss er umgehend PB schriftlich per
e-Mail über seine Beschwerde informieren.
c. Da der Mieter unter
Umständen in seinem Urlaub auf Mallorca nur schwer Zugang zu einer
e-Mailgelegenheit bekommt, und um dem Mieter eine einfache, komfortable und
später auch noch eindeutig nachvollziehbare schriftliche
Beschwerdemöglichkeit zu geben, führt jeder persönliche
Ansprechpartner für solche Fälle ein Beschwerdeformular mit sich und
wird es dem Mieter, entweder von sich aus oder auch nach Aufforderung durch den
Mieter, aushändigen.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, das
Beschwerdeformular zu nutzen, aber wenn er es nutzt, ist der Mieter
verpflichtet, dass Beschwerdeformular auch wahrheitsgemäß
auszufüllen und dem persönlichen Ansprechpartner unterschrieben
auszuhändigen. Der persönliche Ansprechnpartner ist seinerseits
verpflichtet das Beschwerdeformular umgebend an PB weiterzuleiten. Jedes
Beschwerdeformular hat im unteren Bereich einen perforierten Abschnitt, welchen
der persönliche Ansprechpartner dem Mieter als Quittung für die
Entgegennahme des Formulars überreicht.
Der persönliche
Ansprechpartner nimmt dann im Beschwerdeformular Stellung zu der Beschwerde und
übermittelt dann umgehend das Beschwerdeformular an PB.
Selbstverständlich kann der Mieter aber auch per e-Mail eigenständig
seine Beschwerde an PB übermitteln.
d. Insofern Schäden oder
Mängel den Kompetenzbereich des persönlichen Ansprechpartners
übersteigen, oder wenn zuvor keine Einigung über die Regelung eines
Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere
Vertrauensperson(en) von PB vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des
Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc.
dokumentieren.
e. Der gesamte Vorgang wird, unabhängig von
Größe und Wichtigkeit des Schadens oder Mangels, durch den
persönlichen Ansprechpartner in einer, auch PB zugänglichen,
Datenbank protokolliert und unter Angabe von Datum und Uhrzeit abgespeichert.
Der Mieter kann von PB einen Ausdruck oder eine Kopie des Protokolls
erhalten.
7. Haftung Für eine Beeinflussung der
Ferienobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg,
Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern,
Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes und anderen zum
Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet.
Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft
von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Lift,
Klimaanlage, Pool, etc. nicht übernommen werden.
In einigen
Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da der
Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage ist, einen permanenten
störungsfreien Betrieb seiner Dienste zu ermöglichen, kann ein
störungsfreier Betrieb von PB auch nicht garantiert werden. Daher wird der
Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich
kein Vertragsbestandteil.
Die Nutzung des Ferienobjektes,
einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und
Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. PB übernimmt keine Haftung
bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und
Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer
und PB übernehmen keine Haftung bei Diebstahl. Die vertragliche Haftung
von PB als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede
Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf den Wert
der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Mieters von
PB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder PB für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Alle auf den
Internetseiten von top-mallorca-ferienwohnungen.de aufgeführten Preise
stellen lediglich eine saisonale Preisübersicht und kein konkretes Angebot
dar. Auf Anfrage nennen wir einen Endpreis für den von Ihnen
gewünschten Zeitraum.
8. Ausstattung der Ferienobjekte
Die Ausschreibung der Ferienobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den
Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Die auf den Bildern und
in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und
Ausstattung der Ferienobjekte kann unter Umständen etwas variieren.
Die Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist vom 15.5. bis zum 30.9.
Dieser Zeitraum kann, je nach Beschluss der Eigentümer variieren und kann
auf Wunsch erfragt werden. Die auf den Internetseiten enthaltenen
Ferienobjekte werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt.
Verbrauchsgüter wie beispielsweise Kaminholz, Nahrungsmittel und
Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel, etc. sind zwar teilweise oft als
Erstausstattung in den Ferienobjekten vorhanden aber kein Vertragsbestandteil.
Es obligt dem Eigentümer des jeweiligen Ferienobjektes Veränderungen
vorzunehmen. Diese können auch nach der Buchung eines Ferienobjektes
erfolgen. PB haftet nicht für solche Veränderungen und es obligt PB,
dem Mieter ggf. ein Ersatzobjekt anzubieten. PB haftet nicht für
etvaige Flugstornierungen oder andere Reisestorniernungskosten, welche bei
einem Drittanbieter gebucht wurden.
9. Obliegenheiten des Mieters
gegenüber dem Eigentümer und PB Mängel der
Vermittlungsleistung von PB sind dieser gegenüber unverzüglich
anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige
schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem
Vermittlungsvertrag.
Der Bezug des Ferienobjektes erfolgt, wenn nicht
anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das
Ferienobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr
verlassen werden. Das vermittelte Ferienobjekt darf nur mit der angegebenen
Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der
Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung
für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die
überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu
verlassen.
Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigem
Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen
Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von
Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den
Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das
Ferienobjekt. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem
Grundstück nicht erlaubt.
Haustiere dürfen nur ins
Ferienobjekt mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des
Ferienobjektes gestattet wurde. Für jegliche Schäden im und am
Ferienobjekt, auch und insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin,
übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch
Milben, Flöhe, etc. haftet der Mieter. Von Betten, Sofas und Pools sind
Haustiere grundsätzlich fern zu halten. PB behält sich vor, im Namen
des Eigentümers, eine entsprechende Gebühr pro Tag für Haustiere
zu verlagen. Diese muß klar in der Buchungsbestätigung seitens PB
aufgeführt sein und wird zusammen mit der Restzahlung vor Ort bar bezahlt.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und PB findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Der Mieter kann PB nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen PB gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters
maßgebend. Für Klagen gegen Mieter, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PB vereinbart.
11. Schlussbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem
wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches
gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern,
insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten,
Bestätigungen und den Internetseiten von PB, bleibt vorbehalten.
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand
12.08.2011 Gerichtsstand Neukirchen-Vluyn |
|
|